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Härtefallprogramm 3. Zuteilungsrunde

Der Bundesrat hat die Covid-19-Härtefallverordnung am 31. März 2021 angepasst. Der Kantonsrat hat den dafür notwendigen Zusatzkredit von 662,8 Mio. Franken bereits bewilligt (Vorlage 5663d).


Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html


Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu diesem Thema.


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