Jüngst hat das Bundesgericht in einem Entscheid vom Dezember 2020 (Link zum Entscheid) entschieden, wie die steuerliche Würdigung von (erstmals) «pauschal» verbuchten Rückstellungen für zukünftige Reparaturen und Unterhalt auf rund zwei Dritteln der im Geschäftsvermögen gehaltenen Liegenschaften eines Einzelunternehmens (in der Höhe von 1 % des Gebäudeversicherungswerts der betroffenen Liegenschaften) vorzunehmen ist.
Hier geht es zum Artikel von veb.ch:
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