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Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Aktualisiert: 19. Juli 2022

Das Wichtigste in Kürze:

Das FinfraG ist mit seiner Verordnung am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Damit wurde eine einheitliche Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten vorgenommen und an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasst. Die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz wurden so nachhaltig gestärkt. Am 1. August 2017 trat sodann eine Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung in Kraft, mit der die schweizerischen Vorschriften zum Austausch von Sicherheiten an die inzwischen definitiven Regelungen der EU angepasst werden.

Stand Dezember 2018


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